Lebensversicherung für den Ernstfall abschließen

Abgesichert auch im Todesfall

Der Tod eines nahe stehenden Menschen trifft hart, löst viele Ängste aus und scheint regelrecht zu lähmen. Für die Zeit der Trauer rücken die meisten Dinge in den Hintergrund. Unberührt davon aber geht das Leben weiter: Es gilt nicht nur, den Alltag zu bewältigen, sondern auch, die Lebenshaltung weiter zu sichern und Kredite oder andere finanzielle Verpflichtungen weiter zu bedient. Mit dem Ableben des Lebens- oder Geschäftspartners aber stellt dies für viele eine Herausforderung dar, die mit den vorhandenen Mitteln nicht mehr zu schaffen ist.  Zu den ohnehin schon vorhandenen Sorgen gesellt sich für den Angehörigen dann auch die Angst vor dem Ruin. Das aber muss nicht sein: Der rechtzeitige Abschluss einer Lebensversicherung sorgt im Todesfall für Entlastung und ermöglicht die Konzentration auf die Bewältigung der Trauer.

Auch im Bereich der Lebensversicherung ist das Angebot groß. Im Wesentlichen aber können zwei Arten der Versicherung unterschieden werden: Der Versicherungsnehmer hat die Wahl zwischen einer Kapital- und einer Risikolebensversicherung. Die Kapitallebensversicherung erfreut sich großer Beliebtheit und birgt tatsächlich einige Vorteile. So sichert sie nicht nur die Hinterbliebenen ab, sondern sorgt auch für die Anlegung eines gewissen Kapitals. Dieses wird, sofern der Tod des Versicherungsnehmers nicht festgestellt werden konnte, nach Ablauf einer von vornherein festgesetzten Zeit ausgezahlt. Was gut klingt, hat allerdings einen Haken: Die Verknüpfung von Altersvorsorge und Lebensversicherung lassen sich die Versicherer zumeist teuer bezahlen, die Rendite fällt zum Teil deutlich niedriger aus als bei anderen Anlegemöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich oftmals der Abschluss einer günstigeren Risikolebensversicherung. Das Prinzip dieser Versicherung ist leicht erklärt: Kommt es zum Tod des Versicherungsnehmers, zahlt der Versicherungsträger die im Vorfeld vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. Lebt aber der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsendes noch, so erlischt die Versicherung. Auszahlungen werden nicht vorgenommen.

Welche Form der Versicherung die richtige ist, ist individuell zu beurteilen. In jedem Fall aber empfiehlt sich der Vergleich aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Umfassende Informationen zu dem Thema können nicht nur über die Versicherungen, sondern auch mithilfe des Internets erlangt werden.

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