Welche Unfallversicherung macht Sinn

Über Sinn und Unsinn einer Unfallversicherung

Jeden Tag ereignen sich in Deutschland Unfälle. Während die meisten von ihnen eher harmloser Natur sind, können die Folgen anderer wiederum sehr weit reichen. Schlimmstenfalls müssen bleibende Schädigungen oder eine dauerhafte Einschränkung der physischen oder psychischen Leistungsfähigkeit festgestellt werden, was für den Betroffenen nicht nur eine große Belastung bedeutet, sondern zumeist auch finanzielle Einbußen. Auch können durch nunmehr benötigte Hilfsmittel oder Umbauten hohe Kosten entstehen. Vor diesem Hintergrund ist es kein Wunder, dass sich der Abschluss einer Unfallversicherung für viele als sehr attraktiv darstellt.

Die gesetzliche Unfallversicherung als Basis

Grundsätzlich ist jeder pflicht- oder freiwillig Versicherte über die Sozialversicherung unfallversichert: An diese nämlich ist auch die gesetzliche Unfallversicherung gegliedert, deren Zweck vor allem in der Verhütung von Arbeitsunfällen und der damit einhergehenden Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers sowie auch in der Wiederherstellung der Gesundheit desselben besteht.  Die Leistung der Versicherung besteht dabei überwiegend in der Übernahme der Kosten für medizinische Behandlungen und zumindest anteilige Zahlungen des Gehalts.  Abgedeckt sind nicht nur Unfälle, die sich am Arbeitsplatz ereigneten, sondern auch Berufskrankheiten sowie die sogenannten Wegeunfälle. Hierunter wiederum sind solche Unfälle verstehen, die auf dem Weg vom Wohnort zur Arbeit geschehen. Gut zu wissen: Nicht nur Arbeitnehmer im klassischen Sinne sind im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses versichert, sondern auch Personen, die noch in der Ausbildung sind. Dies sind beispielsweise Auszubildende oder Studenten.

Abschluss einer privaten Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung konzentriert sich auf alle mit der Arbeit zusammenhängende Unfälle und deckt damit nur einen Bruchteil aller schädigenden Ereignisse ab. Kommt es weder auf dem Weg zur Arbeit noch bei der Ausübung der Tätigkeit zu einem Unfall, ist der Betroffene demnach nicht versichert – dabei aber geschehen die meisten Unfälle nachweislich im Haushalt. Zudem reichen die von der gesetzlichen Versicherung gewährten Leistungen oftmals nicht aus, die anfallenden Kosten zu decken. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Betroffene Hauptverdiener ist. Vor diesem Hintergrund ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung  durchaus eine Überlegung wert.

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