Tierhaltungshaftpflicht: Alles was Sie wissen müssen
Während von kleinen Tieren verursachte Schäden regelmäßig von der Hausratversicherung abgedeckt sind, muss der Halter größerer Tiere für sämtliche durch diese verursachten Schäden selbst aufkommen. Anders sieht es aus, wenn er eine Tierhaltungsversicherung vorweisen kann.
Grundsätzliches zur Tierhaltungshaftpflicht
Grundsätzlich gilt: Werden durch ein Tier Schäden verursacht, so muss der Halter des Tieres für die damit verbundenen Kosten aufkommen. Diese Tierhalterhaftflicht ist gesetzlich verankert und kann demnach nicht umgangen werden. Bei kleinerer Geschöpfen greift, sofern vorhanden, die Hausratversicherung – Besitzer größerer Exemplare aber können hier nicht auf Unterstützung hoffen. Soll das finanzielle Risiko minimiert werden, empfiehlt sich daher der Abschluss einer Tierhaltungsversicherung. Hinter diesem Begriff verbirgt sich nichts weiter als eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, welche für alle in Verbindung mit dem Tier stehenden Schäden aufkommt und zumindest für Hunde mittlerweile in vielen Bundesländern vorgeschrieben ist. Dies gilt jedoch nicht für alle Hundebesitzer: Während der Abschluss einer entsprechenden Versicherung in manchen Ländern unabhängig von der Rasse des Hundes verpflichtend ist, bezieht sich diese Verpflichtung in anderen Ländern lediglich auf die sogenannten Kampfhunde, von denen ein höheres Risiko ausgeht. In jedem Fall aber sollte nicht vergessen werden, dass es sich bei den kuschelbedürftigen Vierbeinern nicht nur um liebenswerte Spielkameraden handelt, sondern vor allem auch um ein unberechenbares Wesen, das seinem Naturell entsprechende agiert und artenspezifische Triebe nicht immer unterdrücken kann. Auch für Pferdeliebhaber ist der Abschluss einer Versicherung empfehlenswert: Tritt das Tier aus oder geht eigener Wege, entstehen schnell Kosten in horrender Höhe.
Augen auf beim Abschluss der Tierhaltungshaftpflicht
Vor dem Abschluss einer Tierhaltungsversicherung empfiehlt es sich, die verfügbaren Angebote gut miteinander zu vergleichen. Dabei sollte auch ein Blick auf die jeweiligen Pflichten des Tierhalters geworfen werden: Viele Versicherungen nämlich schließen ihre Leistungen aus, sobald ein Verstoß gegen eine solche Regelung festzustellen ist. Typisches Beispiel hierfür ist der Verzicht auf das Anlegen von Leine oder Maulkorb, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde.